W E I S T Ü M E R
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W E I S T Ü M E R

Im Zugang zu diesem virtuellen Museum liegt ein stattlicher Stolperstein:

Das schöne, wohlklingende Wort Weistum ist bereits vergeben (eigentlich):

Weistum (was WIKIPEDIA dazu sagt)

Als Weistum wird eine historische Rechtsquelle bezeichnet, die in der Regel mündlich überliefert oder nach Verhandlungen protokolliert wurde. Grimm führt es zurück auf „kollektive Aussage rechtskundiger Männer über das bestehende Recht“, wobei hier in erster Linie der Vorgang der unmittelbaren Rechtfindung gemeint ist und nicht die geschriebene Form. Das Weistum wird zum Teil auf Stammesrechte bis hin zum nordischen Thing zurückgeführt.

Das Weistum (ahd. wistuom „Weisheit“; ahd. wisen „belehren“) ist in seiner Grundsatzbedeutung die Auskunft rechtskundiger Männer über das geltende Recht. Nach mittelalterlicher Auffassung war das Recht kein in Satzungen festgehaltenes, erlassenes Recht, sondern das durch Übung innerhalb einer Gemeinschaft entstandene Gewohnheitsrecht.

Weistümer sind überwiegend ländliche Rechtsquellen des Mittelalters und der Neuzeit, die durch eine Weisung zustande gekommen sind, durch die Auskunft rechtskundiger Personen über einen bestehenden Rechtszustand in einer hierzu einberufenen Versammlung. Das Wort „Weistum“ entstammt den Quellen aus dem Gebiet des mittleren Rheins und der Mosel. In den Quellen anderer Regionen sind andere Bezeichnungen üblich, in Süddeutschland beispielsweise Ehaft und Ehafttaiding, im Elsass Dinghofrodel und in Niederdeutschland Willkür oder Beliebung. Die bäuerlichen Weistümer waren vor allem in Südwestdeutschland, in der Schweiz und in Österreich verbreitet. In der Schweiz nannte man sie Offnung, in Österreich Banntaiding.

 

Als ich vor Jahren anfing das zu entwickeln was nun auf weistümer.de in die Virtualität eintritt und damit definitiv die knöchernen Grenzen meines Schädels hinter sich läßt, war ich von Anfang an überzeugt es könne sich bei diesen Textgebilden nur um Weistümer handeln.

Ich wußte, das Wort Weistümer war bereits vergeben. Jedoch konnte ich mich nicht und kann mich nicht damit abfinden, daß ein solch vielversprechendes, wuchtiges Wort von der Rechtswissenschaft okkupiert ist.

Ich möchte hier anmerken daß ich Rechtsanwälte für einen Teil des Problems und nicht für einen Teil der Lösung halte.

Das Deutsche stellt Vorsilben zur Verfügung die sich mit 'weisen' kombinieren lassen und so das Einsatzgebiet des Verbs erweitern. Die Substantivierungen aus diesen Verben ergeben Worte die fremd aber doch bedenkenswert klingen:

abweisen

Abweistum

anweisen

Anweistum

aufweisen

Aufweistum

ausweisen

Ausweistum

beweisen

Beweistum

einweisen

Einweistum

erweisen

Erweistum

fortweisen

Fortweistum

hinweisen

Hinweistum

hinausweisen

Hinausweistum

nachweisen

Nachweistum

überweisen

Überweistum

unterweisen

Unterweistum

verweisen

Verweistum

vorweisen

Vorweistum

wegweisen

Wegweistum

zuweisen

Zuweistum

zurechtweisen

Zurechtweistum

zurückweisen

Zurückweistum

Vielleicht helfen diese Worte bei der Betrachtung der Exponate dieses Museums.

Und läßt man sich auf die zusammengesetzten Verben ein, löst den Fokus, läßt den Blick ein wenig verschwimmen beginnen die Worte weiter zu wuchern. Wegweisen, zu Beispiel, als den Weg weisen, aber auch von etwas weg weisen... Vielleicht sogar vom Weg wegweisen...

Diese Worte könnten Linsen sein, Linsen, die bündeln, Linsen die zerstreuen, Linsen die brechen.

Licht und Schatten produzieren, um so Sachverhalte die im Dunkel liegen (oder durch zuviel Licht verborgen sind) sichtbar zu machen.

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